Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen seit 2009 nach dem Willen der Bundesregierung grundsätzlich mit einer so genannten Quellen- steuer (Zinsabschlagsteuer) abgegolten werden. Dies soll die Erklärung im Rahmen der Einkommenssteuer erleichtern und für mehr Gerechtig- keit sorgen.

Hieran kommen berechtigte Zweifel, wenn man bedenkt, dass Zinsen oder Dividenden mit einem Quellensteuerabzug von 25% belastet werden, der persönliche Steuersatz aber unter 25% liegt. In diesem Falle kommt es durch die einbehaltene Steuer zu einer höheren Belastung.

Sind Sie zu 1% oder mehr an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so gibt es für Gewinnausschüttungen aus solchen Anteilen keinen Quellensteuerabzug mit abgeltender Wirkung sondern das so
genannte Teileinkünfteverfahren.

Sie haben Investmentanteile? Dann kann auch hierfür eine gesonderte Berechnung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich sein. Last but not least sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nunmehr regelmäßig ohne Rücksicht auf die Besitzdauer zu versteuern.

Diese und noch viele andere Besonderheiten finden in den Bank- bestätigungen, die sie am Ende eines Jahres erhalten, nicht immer
die korrekte Berücksichtigung.

Wir helfen Ihnen, die richtigen steuerlichen Konsequenzen aus Ihren Kapitaleinkünften zu ziehen, die Bankbestätigungen korrekt in Ihre Steuererklärung umzusetzen und beraten Sie über Anlagemöglich- keiten unter steuerlichen Gesichtspunkten.

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